Sicherheitsbestimmungen für USA Reisen
Informationen zu USA Reisen
Seit dem 12. Januar 2009 sind alle Reisenden, einschließlich Kindern, dazu verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen bevor sie an Bord eines Transportmittels mit Reiseziel USA gehen.
Bei Reisenden mit einem gültigen Visum trifft dies nicht zu.
Esta Formular
Das Electronic System for Travel Authorization ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika, das vom US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security) zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung von USA-Reisenden eingeführt wurde.
Die Bedingungen für die Antragstellung lauten: Reisende sollten mindestens 72 Stunden vor dem Abflug in die Vereinigten Staaten ihren ESTA-Antrag einreichen. Familienmitglieder können die Registrierung für Verwandte vornehmen, zum Beispiel Eltern für ihr Kind. Reisebüros können ihre Kunden registrieren. Jeder Reisende muss Personaldaten, Reisepassinformationen und einige Fragen über die persönliche Vergangenheit beantworten. Das ESTA erteilt eine Bestätigung in der Form „Reisegenehmigung ja/nein” meist innerhalb weniger Sekunden. Die Genehmigung bezieht sich auf die Anreise; über die Einreise entscheidet wie in jedem Land der Grenzbeamte vor Ort.
APIS Formular
Das Erweiterte Passagier-Informationssystem (engl.: Advance Passenger Information System) ist ebenfalls ein automatisiertes System zum Abfragen personenbezogener Daten, die von den USA für die Ein- und Ausreise verlangt werden.
Die Fluggesellschaften im Board of Airline Representatives in Germany (BARIG) haben sich auf ein Standardformular für USA-Reisende verständigt. Diese sollen das Formular bereits bei der Buchung erhalten und ausgefüllt beim Check-in vorlegen. Dort werden zusätzlich zu den Passdaten das Land, in dem der Passagier lebt, und die erste Adresse in den USA (Hotel, Mietwagenstation) abgefragt.
Zu den übermittelten Daten gehören: Name; Vorname; Biometriedaten; Geburtsdatum; Nationalität; Passnummer; Geschlecht
(Stand 29.11.2009)
Erfassung der Personendaten
Zu den Daten im maschinenlesbaren Reisepass, muss jeder Reisende in die USA auch die vollständige Adresse seines ersten Aufenthaltsortes angeben. Laut einer Bestimmungen der US-Behörden sind folgende Daten vor Abflug von den Fluggesellschaften an die US-Behörden zu übermitteln:
Land des Hauptwohnsitzes
Adresse der ersten Übernachtung während Ihres USA Aufenthaltes
mit Straße, Hausnummer, Stadt, Provinz und Postleitzahl
Die erste Adresse in den USA ist also die vollständige Hoteladresse, die Adresse der Mietwagenstation oder für Teilnehmer an Schiffsreisen der Name des Schiffes sowie des US-Hafens, in dem die Reise beginnt.
Passagiere, die keine komplette Erstadresse in den USA angeben, dürfen aufgrund der dortigen gesetzlichen Bestimmungen nicht in die USA einreisen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind nur US Staatsbürger, Fluggäste, die über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung verfügen und Fluggäste, die sich nur als Transitreisende (zum Umsteigen, max. 8 Std. Transitaufenthalt) in den USA befinden
Bei Buchung einer USA-Reise über uns erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung ein Formular, welches Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse komplett ausfüllen und am Check in am Airport vorlegen. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten bei der Einreise.
Kinderreisepass
Hinweise zu den veränderten Visa und Einreisebestimmungen in die USA
(Stand: 14.10.2006)
Ab dem 26. Oktober 2006 wird der deutsche maschinenlesbare Kinderreisepass nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt, sofern er nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Dieser Pass enthält keinen integrierten Chip mit Informationen zu Personaldaten. Vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellte Kinderreisepässe berechtigen nach wie vor zur visumfreien Einreise in die USA.
Da der deutsche Kinderreisepass auch zukünftig keinen Chip haben wird, muss für Kinder, die ab dem Stichtag 26. Oktober 2006 in oder über die USA reisen und keinen maschinenlesbaren Kinderreisepass besitzen, entweder ein ePass oder ein US-Visum beantragt werden. Bitte beachten Sie dies unbedingt bei Ihrer Reiseplanung!
Einreisen in die USA
Ab 26. Juni 2005 akzeptieren die US-Einreisebehörden nur noch maschinenlesbare Pässe! Diese Regel bestand zwar schon seit Oktober 2004, aber die Schonfrist läuft jetzt endgültig aus.
Kinder (jeglichen Alters) brauchen einen eigenen Pass. Das gilt auch für neugeborenene Babys! (Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Kinderreisepässen im oben stehenden Absatz!)
Maschinenlesbar sind alle Pässe mit dem weinroten Umschlag.
Neue Pässe müssen ab dem 26. Oktober 2006 ein biometrisches Merkmal aufweisen (das ursprüngliche Datum 26.10.2005 wurde am 15.6.2005 um zwölf Monate verlängert!). Deutsche Pässe werden sowieso im ersten Schritt ab 1. November 2005 mit dem biometrischen Gesichtsbild des Passhalters ausgestattet.
Im zweiten Schritt, dessen Zeitpunkt aber noch nicht festliegt und der auch nichts mit den Forderungen der US-Sicherheitsbehörden zu tun hat, sondern mit den EU-Richtlinien, soll der Fingerabdruck in den Pass kommen.
Achtung: US-Einreisebehörden werden ab 26. Oktober 2006 jeden neuen Pass (mit Datum Oktober 2006), der nicht den neuen Richtlinien entspricht, zurückweisen. Aber: Alle Reisepässe, die maschinenlesbar sind, bleiben bis zur ihrer regulären Auslauffrist gültig!
Unabhängig mit welchem Pass man einreist, Fingerabdruck und Foto werden nach der Landung immer von allen USA-Besuchern verlangt, die kein Visum benötigen.
Hintergrund: Touristen oder Geschäftsleute mit deutschem Pass brauchen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen kein Visum für die USA, wenn sie mit einer regulären Airline bzw. Reederei einreisen und ein Rückreise-Ticket besitzen.
Mehr Infos: us-botschaft.de und auswaertiges-amt.de



