Noninclusive - Urlaub ganz individuell

Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz

Reiserücktritt-Vollschutz - Rundum sicher auf Reisen!

Im Rahmen des Vollschutzes sind folgende Leistungen versichert:

Rücktritt / die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise;
Bei verspätetem Reiseantritt aus einem in § 2 AVB RR 09 genannten Gründe ersetzt die ELVIA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise sowie den anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen vor Ort.
Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären. bei Nachreise wegen Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden, erstattet ELVIA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch ist zur € 1.500,- je Versicherungsfall.
Bei Buchung von Flügen zu Nettopreisen wird im Rahmen des Reiserücktritt-Vollschutzes das in Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt erstattet, sofern das vereinbarte Entgeld bei Versicherungsabschluss berücksichtigt wurde. Übersteigt das Vermittlungsentgelt den allgemein üblichen und angemessenen Umfang, kann die ELVIA die Leistung kürzen. Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer Risikoperson infolge unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung erstattet ELVIA wahlweise anstelle der Stornokosten die Betreuungs- oder Pflegekosten bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses bei unverzüglicher Stornierung.

Abbruch /
Die Reiseabbruch-Versicherung kann bis einen Tag vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Versicherungsschutz besteht nur für Ereignisse, insbesondere Krankheiten, die nach Abschluss der Versicherung und nach Reiseantritt unerwartet eintreten. Sie setzt den Abschluss eines Reiserücktrittschutzes nicht voraus.
Die Gründe und der Personenkreis, die den Versicherungsfall auslösen können, entsprechen denen des Reiserücktritt-Schutzes.
Die Reiseabbruch-Versicherung tritt ein für:
die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind;
den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort.
die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicherten Person nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Leistung, wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss;
kann die versicherte Person einer gebuchten Rundreise vorübergehend nicht folgen, so erstattet die ELVIA die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe, höchstens jedoch den anteiligen Reisepreis der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung.

Selbstbehalt / Vollschutzprodukte
Für ELVIA Vollschutzprodukte gilt:
Bei Stornierung bzw. Abbruch der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverletzung oder Schwangerschaft beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je Person/je Objekt), sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlaß der Reiseabsage bzw. des Reiseabbruchs war.
Der Selbstbehalt kann bei Abschluss des ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz Plus
ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz
ELVIA Vollschutz-Paket
ELVIA CityFlug-Vollschutz
ELVIA GuteFahrt-Schutz und
ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz
ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Plus
ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz
durch Zubuchung der "ohne Selbstbehalt"-Zusatzprämie ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass die Zusatzprämie ausschließlich gleichzeitig mit Buchung eines dieser Produkten erfolgen muss. Ein nachträglicher Abschluss der "ohne Selbstbehalt"-Zusatzprämie ist nicht möglich.

Umbuchungsgebühren-Schutz /
Bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42 Tage vor Reiseantritt, ersetzt die ELVIA - unabhängig davon welches Ereignis zur Umbuchung geführt hat - die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter Person bzw. je versichertes Objekt.

ELVIA leistet ihren Versicherten im Notfall über die Assistance Hilfe und Beistand.
Um die Dienstleistungen der Reise-Assistance in Inanspruch zu nehmen, hat die versicherte Person unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen.
Die Assistance ist 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar.

Reise-Assistance /
Bei Krankheit/Unfall während der Reise:
Gespräch zwischen behandelnden Arzt am Urlaubsort, dem Arzt des medizinischen Dienstes der Assistance und ggf. dem Hausarzt der versicherten Person Kostenübernahme-Erklärung bei Krankenhaus-Aufenthalt bis € 13.000,- Krankenrücktransport (Abklärung, Organisation)
Abrechnung mit dem Krankenversicherer
Organisation eines Krankenbesuchs bei stationärer Behandlung der versicherten Person von mehr als 10 Tagen oder bei lebensbedrohender Krankheit
Beschaffung und Versand ärztlich verordneter Arzneimittel in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, soweit dies möglich ist.
Bei Tod: Organisation und Übernahme der unmittelbaren Kosten der Bestattung im Ausland oder Überführung zum Bestattungsort.
Bei Reiseabbruch / verspätete Rückreise (nicht Reiseabbruch-Versicherung):
Organisation der Rückreise, wenn die Versicherte selbst, ihr Lebenspartner oder eine mitreisende Person (bei Buchungen bis zu 4 Personen) von Tod, einer schweren Unfallverletzung oder einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen ist.
Dienstleistung in sonstigen Notfällen: Darlehen bis € 1.500,- zur Überbrückung bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
Bei Verlust von Reisedokumenten: Hilfe bei Ersatzbeschaffung
Sperrung von Kreditkarten
Kaution und Kostenvorschuss bei Strafverfolgung
Hilfeleistung bei Umbuchungen eines gebuchten Verkehrsmittels (z. B. Anschlussflug versäumt, Verkehrsmittelverspätungen oder Abbruch der Reise wegen nicht versicherter Gründe), die Umbuchungskosten und zusätzliche Rückreisekosten trägt die versicherte Person selbst.
Auf Anfrage Informationen über das nächstgelegene Konsulat (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit).
Informationen über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Nachrichtenübermittlung an Angehörige oder Arbeitgeber Reiseruf (Durchführung und Kostenübernahme)

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Dubai, Madinat Jumeirah

Dubai, Madinat Jumeirah Madinat Jumeirah liegt am Jumeirah Strand 20 Autominuten vom Flughafen Dubai entfernt. Zur Luxus-Hotelkette Jumeirah International gehörig, ist es eine in sich abgeschlossene Stadt in traditioneller arabischer Architektur - historisches traditionelles...