Hinweis Kuba-Reisende
Hinweis für Reisende nach Kuba
Auf Kubareisen wird Nachweispflicht der Krankenversicherung verlangt
Neu: Ab 1. Mai 2010 ist jeder Kuba Reisende verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Information Auswärtiges Amt:
Jeder Kubareisende ist ab 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken, anerkannt.
Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen Bestätigung des Versicherungsunternehmens und eines Kontoauszugs als Nachweis über die Begleichung der laufenden Versicherungsprämien angeraten. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich an die Botschaft von Kuba zu wenden. Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, kann an den kubanischen Flughäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden.
Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten ergeben sich auf den Websites www.asitur.cu bzw. www.cubatravel.cu
Weitere Details und Updates finden Sie auf der Seite www.auswaertiges-amt.de



