Neue Regelungen für Handgepäck
für Flüge innerhalb der Europäischen Union seit dem 06.11.2006
Ab dem 6. November 2006 gelten neue Bestimmungen für alle Abflüge innerhalb der Europäischen Union. Jeder Fluggast kann weiterhin ein Stück Handgepäck bis zu 8 kg mit den Höchstmaßen von 56 x 45 x 25 cm (IATA-Standard) mit an Bord nehmen.
Neben den üblichen Beschränkungen ist zukünftig die Mitnahme von vor der Fluggastkontrolle erworbenen Artikeln nur noch eingeschränkt erlaubt: Sämtliche Flüssigkeiten (wie Kosmetik- und Toilettenartikel, Gel, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc pp.) sowie wachs- oder gelartige Stoffe dürfen nur noch in Behältnissen bis zu 100 ml bzw. 100 g mit an Bord genommen werden. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Kilo Inhalt) vollständig geschlossen, verpackt sein. Diese Beutel müssen Fluggäste selbst vor dem Abflug erwerben. Geeignet sind z.B. handelsübliche Gefrierbeutel. Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung dürfen weiterhin im Handgepäck transportiert werden. Der Fluggast muß nachweisen, dass die Medikamente und Babynahrung während des Fluges benötigt werden. Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen oder die nur mit Gummiband oder ähnlichem verschlossen sind, müssen leider abgegeben werden.
Der Plastikbeutel sollte bei der Handgepäck-Kontrolle unaufgefordert gezeigt werden.
Flüssigkeiten und Gel, die Sie nicht zwingend während des Fluges benötigt werden, sollten nach Möglichkeit im aufzugebenden Gepäck untergebracht werden.
Die Mitnahme von aller Art Flüssigkeit/Gel/Getränken aus Travel-Value oder Duty Free-Shops, die nach der Fluggastkontrolle erworben werden, ist weiterhin erlaubt.
Diese Beschränkungen betreffen nur die Mitnahme der oben genannten Artikel im Handgepäck - nicht das aufzugebende Gepäck.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die gebuchte Airline.



